Positionen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu den geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 und mögliche Auswirkungen auf die Arbeit des fka in Karlsruhe
Bundesprogramm der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)
Die Höhe des Haushaltstitels für das Bundesprogramm der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, zu der auch die besondere Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende gehört (Titel 0603 684 62) beträgt für das Jahr 2027 5 Mio. Euro, was eine Kürzung um 80 % der bisherigen Fördersumme (24,5 Mio Euro) bedeutet.
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die immense Kürzung scharf, da mit dieser Summe in keinerlei Hinsicht der Beratungsbedarf, der durch das Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems noch gestiegen ist, gedeckt werden kann. Eine flächendeckende unabhängige Beratung kann so nicht sichergestellt werden, die Folgen sind Strukturabbau und Fachkräfteverlust in einem Bundesprogramm, welches sich noch im Aufbau befindet. Das Bundesprogramm AVB sollte verstetigt und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Im Bundeshaushalt 2027 sollten mindestens 40 Millionen Euro für die AVB vorgesehen werden.
Auswirkungen für den fka Karlsruhe:
Der fka führt die unabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) in der LEA Karlsruhe, Durlacher Allee 100 seit der Einführung durch das Bundesinnenministerium 2023 mit 3 Mitarbeitern in 2 Vollzeitstellen durch. Die gesetzlich eingeführte, behördenunabhängige Beratung ist notwendig, um faire, transparente und e iziente Verfahren zu sichern. Sie hilft Schutzsuchenden, das komplexe deutsche Rechtssystem zu verstehen, und führt zu vollständigeren Angaben bei behördlichen Anhörungen. Durch umfangreiche und komplexe rechtliche Änderungen im deutschen und europäischen Asylsystem unter GEAS ist eine unabhängige und individuelle Beratung zum Asylverfahren notwendiger denn je. Diese gesetzlichen Änderungen erfordern eine hohe rechtliche Kompetenz und ständige Weiterbildung der Beratungskräfte, die dafür genügend Ressourcen eingeräumt bekommen sollten. Trotz nachgewiesener Entlastung der Behörden und Gerichte ist die Finanzierung durch die Sparpläne des Bundes ab 2027 gefährdet. Die stark frequentierte Beratung in Karlsruhe müsste bei einer Kürzung in diesem Umfang ihre Arbeit komplett einstellen. Ein Abbau der Asylverfahrensberatung und der Entlassung von qualifiziertem Beratungspersonal steht im völligen Widerspruch zu den Auswirkungen der bestehenden und zukünftigen weltweiten Krisen und den konkreten Planungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe in der Erhöhung der Unterbringungskapazität in Erstaufnahmeeinrichtungen aufgrund des erwarteten signifikanten Anstiegs an Schutzsuchenden in den nächsten Jahren.
Migrationsberatung für Erwachsene Zugewanderte (MBE)
Die Höhe des Haushaltstitels soll für die Migrationsberatung für Erwachsene Zugewanderte (MBE) im Jahr 2027 lediglich 73,502 Mio. Euro betragen (Titel 0603 684 13) – und somit knapp 4 Mio. Euro weniger als im Jahr 2026. Der Paritätische Gesamtverband sieht diese Kürzung sehr kritisch. Schon der Erhalt des Budgets auf der gleichen Höhe wie im Jahr 2026 würde aufgrund der gestiegenen Personal- und Sachkosten eine faktische Kürzung bedeuten. Um die Beratungsstrukturen bei gestiegenen Personal- und Sachkosten zu erhalten, braucht es für 2027 nach Berechnung der Trägerverbände 85,3 Mio. Euro. Eine Budgetkürzung auf 73,502 Mio. Euro bedeutet signifikante Einschnitte in die Beratungslandschaft und widerspricht dem Vorhaben des Koalitionsvertrags, die MBE auskömmlich zu finanzieren.
Auswirkungen auf den fka in Karlsruhe und in der Südpfalz
Der fka hat in Karlsruhe 1.5 Stellen in der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte und 1.5 Stellen in der Südpfalz. Wir sind sowohl in Karlsruhe als auch im Landkreis Germersheim mit der Beratungslandschaft stark vernetzt und wissen das Caritas, Diakonie und AWO von diesen Kürzungen ebenso betro en werden. Auf jeden Fall müssen alle Verbände mit Kürzungen ihrer Stellenanteile rechnen.
Hinzu kommt, dass für die Beratungspräsenz neue regionale Verteilungskriterien angewandt werden. Wir wissen noch nicht, wie sich das auf die Beratungslandschaft auswirken wird, es steht jedoch zu befürchten, dass Kürzungen vor Ort vorgenommen werden.
Bundesflüchtlingsprogramm/ Psychosoziale Zentren
Die Höhe des Haushaltstitels im “Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge” beträgt für 2027 insgesamt 11,639 Mio. Euro (Titel 1710 684 05). Der Paritätische Gesamtverband begrüßt zunächst, dass damit im kommenden Haushaltsjahr für die Arbeit der Psychosozialen Zentren Mittel im gleichen Umfang, wie in 2026 zur Verfügung stehen. Gleichzeitig weist der Paritätische Gesamtverband darauf hin, dass die im Regierungsentwurf enthaltenen Mittel bei Weitem nicht den Bedarf vor Ort widerspiegeln. Eine Abfrage bei den Trägern zeigt, dass bei frühzeitiger Ankündigung und verlässlicher Finanzierung Strukturen relativ kurzfristig so ausgebaut werden könnten, dass Mittel in Höhe von bis zu 27 Mio. € umgesetzt werden könnten.
Auswirkungen auf den fka in Karlsruhe
Bei allenthalben steigenden Kosten ist eine gleichbleibende Förderung bereits eine Kürzung, aber immerhin ist die PSZ-Arbeit in der besten Ausgangsposition aller kürzungsbedrohten Dienste.
2025 wurde die Förderung im letzten Moment angehoben und das gilt in diesem Jahr fort. Da es uns als Träger gelungen ist bei den Vereinten Nationen eine Ko-Finanzierung zu bekommen, können wir nach gegenwärtigem Stand mit 1.5 Stellen diesen Arbeitsbereich in 2027 erhalten. Dies deckt jedoch nur notdürftig den tatsächlichen Bedarf.
Menschen stärken Menschen
Der Haushaltstitel, unter welchem sowohl das Bundesprogramm Menschen stärken Menschen als auch das Bundesprogramm Demokratie leben! gefördert werden (Titel 684 04 165), wurde im Haushaltsentwurf von ca. 204,5 Mio. EUR auf ca. 170 Mio. EUR gekürzt. Während Menschen stärken Menschen im aktuellen Haushaltsjahr noch mit einem Volumen von 18 Mio. EUR gefördert wird, sind für das 2027 nur noch 700.000 EUR vorgesehen. Dies entspricht einer Kürzung der Fördermittel um 94%. Eine Mittelkürzung in dieser Höhe ist vergleichbar mit einem Programm-Aus. Seit 2016 aufgebaute ehrenamtliche Strukturen zur Unterstützung von Menschen in benachteiligenden Lebenssituationen, die durch andere Angebote im Bereich der sozialen Arbeit schwer oder nur unzureichend erreichbar sind, würden mit massiven Folgeschäden quasi vollständig einreißen.
Auswirkungen auf den fka in Karlsruhe
Seit Programmbeginn im Jahre 2016 ist der fka primär der koordinierende Träger des Bundesprogrammes in Karlsruhe. In dieser Zeit konnten hunderte von Patenschaften zwischen Ehrenamtlichen und Geflüchteten und anderen Migranten und Migrantinnen zur Unterstützung der Integration geschlossen werden. Die Anlaufstelle im Menschenrechtszentrum findet die Paten und vermittelt sie an die Klienten und begleitet deren Arbeit. In diesem Jahr stehen 70 neue Patenschaften zur Verfügung. Arbeitsinhalte der Patenschaft sind Sprachtraining, Alltagsorientierung, das Schaffen von Zukunftschancen durch Ausbildungsplatzsuche und Bewerbungsunterstützung.
Das Programm ist eine Erfolgsgeschichte und müsste im Falle der Sparpläne des Familienministeriums komplett eingestellt werden.